«Kurt*, die Steuer-Unterlagen sind heute gekommen…» Nicole* drückt ihrem Ehemann das dicke Couvert in die Hand. Kurt seufzt. Letztes Jahr hat die Steuerbehörde ein Riesen-Lamento gemacht wegen der Abzüge. Kurt hat versucht, mit den Daten aus seinem Kalender die Berufsfahrten zu definieren und von den privaten zu unterscheiden. Das war der Dame vom Steueramt aber nicht verlässlich genug gewesen.
Jetzt geht das schon wieder los, stöhnt Kurt innerlich. Nicole sieht ihrem Mann an, was er denkt. Plötzlich zuckt ihr ein Gedanke durch den Kopf: Hat Kurt nicht etwas von einem neuen System im Auto gesagt? «Stimmt», bestätigt Kurt, «Wir haben eine App, die sich autoSense nennt. Damit kann ich zum Beispiel bei der Migrol direkt an der Säule bezahlen, alles mit der App auf dem Handy. Und es zeichnet auch meine Fahrten auf. Vielleicht nützt mir das bei den Steuern…»
Er greift zum Handy und ruft seinen Kollegen Hans Bellorini, den Fleet-Manager bei Admeira an. «Hans, kann ich die Daten von autoSense für die Steuererklärung benützen?», fragt Kurt. Hans Bellorini bestätigt seinem Kollegen: «Ja, das digitale Fahrtenbuch von autoSense wurde durch die zuständige Steuerbehörde überprüft. Es entspricht der gültigen Rechtsprechung und daher den steuerlichen Anforderungen und wird von der Steuerbehörde empfohlen. Das digitale Fahrtenbuch gilt also als Beleg für die Steuererklärung!» Kurt seufzt erleichtert auf. Ein Problem weniger. Er kann ganz einfach das digitale Fahrtenbuch aus der autoSense-App exportieren und die geschäftlichen Fahrten entsprechend in die Steuererklärung integrieren.
Der Fleet-Manager lehnt sich im Geschäft ebenfalls zufrieden zurück. Ein Mitarbeiter mehr mit einem Problem weniger. Hat sich also doch gelohnt, die autoSense-Applikation bei seinen Leuten einzurichten, denkt Bellorini. Gut gemacht, lobt er sich innerlich. Gegen aussen bleibt er aber ganz kontrolliert. Schliesslich ist man Manager…
*Name geändert