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Der autoSense Wintercheck für dein Auto

Nicolas Noth
22.10.2021
Lesedauer ca.
5
Min.
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Inhaltsverzeichnis

Winterreifen, Motorcheck, Glatteis…Es ist wieder so weit: die kalte Jahreszeit steht an und stellt nicht nur unser Fahrzeug, sondern auch uns täglich vor Herausforderungen. Je eher wir damit starten, unser Auto winterfest zu machen und gewisse Tipps beachten, desto eher wird der böse Überraschungseffekt bei plötzlichem Kälteeinbruch ausfallen.

Mit unseren Hinweisen kommst du mit deinem Auto unbeschwert durch den Winter.

Tipp 1:

Den Motor warm laufen lassen ist nicht nur verboten und kann mit einer Busse von CHF 60 geahndet werden, sondern schadet auch dem Motor und der Umwelt. Besser ist es, das Fahrzeug in den ersten 5-10 km behutsam warm zu fahren, da das Motorenöl noch dickflüssig ist und erst mal Betriebstemperatur erreichen muss.

Tipp 2:

Ebenfalls keine gute Idee ist es, sich mit dem dicken Wintermantel ans Steuer zusetzen. Der Dreipunktgurt gewährleistet bei einer abrupten Bremssituation nur dann Rückhalt, wenn der Gurt tatsächlich eng am Körper anliegt. Mit einer dicken Winterjacke hat der Gurt zu viel Spiel, insbesondere Kinder sind dadurch gefährdet und können bei einer akuten Situation durchrutschen.

Tipp 3:

Wenn einem die Windschutzscheibe lieb ist, sollte man besser auf den altbewährten Eiskratzer verzichten. Denn der Kratzer kann mögliche Schmutzpartikel oder kleinere Steine in die Scheibe einarbeiten und unter Umständen Risse verursachen. Besser wäre es, gar keinen Eis entstehen zulassen, in dem man ein Tuch oder eine Schutzfolie über Nacht auf die Scheibe legt und dadurch nicht nur Scheibe, sondern auch Scheibenwischer vor dem Gefrieren schützt. Alternativ sprüht man die Scheibe mit einem Enteisungsmittel ein und sichert sich im Nu einwandfreie Sicht.

Tipp 4:

Was auch oft nachlässig vergessen wird, ist das Einfetten der Türdichtungen. Eine kleine Massnahme mit grosser Wirkung: das Fett verhindert, dass sich Feuchtigkeit in den Dichtungen absetzen kann und bei Temperaturen unter dem Gefrierpunkt Türrahmen und Tür miteinander festfrieren lässt. In einem solchen Fall hilft dann nur noch enorme Kraftanwendung, was die Dichtungen massiv beschädigen kann. Daher Türgummis mit speziellen Gummipflegern oder Silikonölen einschmieren und von Hirschtalg oder Vaseline eher absehen.

Tipp 5:

Und wenn wir schon beim Enteisen sind, hier einkleiner hilfreicher Tipp für diejenigen, die Ihr Auto aufschliessen müssen: Der Türschlossenteiser sollte nicht im Handschuhfach gelagert werden. 😉

Tipp 6:

Buche frühzeitig den Reifenwechsel und Wintercheck bei deiner Garage und lass Batterie, Lichtanlage sowie Scheiben- sowie Kühlerfrostschutz überprüfen.

Die Benutzung von Winterreifen wird in der Schweiz bei entsprechenden Strassen- und Witterungsbedingungen empfohlen. Eine grundsätzliche Pflicht, Winterreifen anzulegen, gibt es nicht.Wer aber auf verschneiten Strassen mit Sommerreifen unterwegs ist, haftet bei einem Unfall in erheblichem Umfang mit. Wer den Verkehr auf verschneiten Strassen behindert, weil er mit Sommerreifen fährt, kann mit Geldbussen bestraft werden.

Tipp 7:

Falls du im Winter auch mal über die Schweizer Grenzen fahren solltest, ist es hilfreich zu wissen, welche Länder Regelungen bezüglich Winterreifen haben:

  • In Deutschland gilt eine "Winterreifen-Verordnung". Danach besteht eine ausdrückliche Pflicht zur Winterbereifung für denjenigen, der mit dem Auto bei „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte auf der Fahrbahn" unterwegs ist - verbindlich auch für im Ausland zugelassene Kraftfahrzeuge.
  • In Österreich gilt eine Winterreifen-oder Schneekettenpflicht. Vom 1. November bis 15. April dürfen Fahrzeuge bei winterlichen Fahrverhältnissen nur dann in Betrieb genommen werden, wenn Winterreifen montiert oder Schneeketten an den Antriebsrädern angebracht sind.
  • Je nach Wetter können in Italien Winterreifen kurzfristig oder zu bestimmten Zeiten für vereinzelte Streckenabschnitte vorgeschrieben sein. Entsprechende Hinweise sind zum Teil Schildern zu entnehmen. Im Aostatal gilt vom 15. Oktober bis zum 15. April die Winterreifenpflicht. Alternativ kann der Pkw-Besitzer auch Schneeketten auf Sommerreifen aufziehen.
  • In Frankreich ist auf Gebirgsstrassen mit Winterreifen zu fahren, wenn entsprechende Verkehrszeichen oder Zusatzschilder darauf hinweisen.

Das sind unsere Tipps für dich. Wir hoffen, dass du damit gut fährst.

Sichere Fahrt auch im Winter wünscht Dir autoSense.

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